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ARTICLES > Auf einen Blick


Web Design:
Corporate-Design
für Kanzlei-Websites

Auf einen Blick
||| Oliver Weiss

Was ist für die Website bei der Umsetzung der Corporate Identity gemäß der Richtlinien des Corporate Designs einer Kanzlei zu beachten? Einige Anmerkungen mit Beispielen aus dem "richtigen Leben".
Corporate Design for Law Firm Web Sites: What is it about the corporate design for a law firm that makes it so difficult to adapt corporate identity features to the firm's web site?

 

D

 
Aus:
Anwalt-Magazin, Supplement der Neuen Juristischen Wochenschrift (C.H. Beck Verlag,
Juni 2001)

DOWNLOAD

>VERSION FRANÇAISE: L’image de l’entreprise sur Internet.

>WEBDESIGN: Mehr zu Kanzlei-Websites in meinem Beitrag "In der Welt zuhause".

>CONTENT MANAGEMENT: Content-Management-Systeme für Websites.

>WEBDESIGN: Die Design-Strategie – Internet-Präsentation für Unternehmen.

as Corporate Design (CD) eines Unternehmens legt die Designrichtlinien fest, anhand derer die Firma nach außen auftritt. Dieses Regelwerk an textlichen und gestalterischen Stilmitteln wie Grafiken, Farbe und Typografie orientiert sich an der Corporate Identity (CI) des Unternehmens, also daran, "was die Firma ausmacht".

Die Entwicklung des Corporate Designs ist eine hochkomplexe Angelegenheit, da potentielle Interessenten weniger intellektuell, als vielmehr intuitiv und unbewußt angesprochen werden: Kaum jemand könnte im einzelnen genau festmachen, worin genau die Wesensmerkmale des gestalterischen Auftritts einer Firma nach außen bestehen.

Sehr wohl aber erkennt jeder einen Werbespot von Coca Cola im Fernsehen oder in einer Printanzeige, noch bevor er das verschnörkelte Firmenlogo zu Gesicht bekommt. Eine Visitenkarte von IBM, von Apple oder der Deutschen Bank vermittelt eine ähnliche Anmutung wie das Briefpapier, eine Broschüre, eine Anzeige, ein Fernsehspot oder die Website dieser Unternehmen.

Gleichermaßen sieht das Wall Street Journal gedruckt wie auch online aus wie das Wall Street Journal und die Süddeutsche Zeitung wie die Süddeutsche Zeitung – und nicht etwa umgekehrt. Wie haben die Designer das geschafft? Und was geht das Kanzleien an?

 

Eine Rose ist eine Rose ist eine Rose

Die meisten Kanzleien in Deutschland haben kaum Erfahrung mit Marketing und Public Relations. Entsprechend ist der Namensschriftzug in Times-New-Roman-Kapitälchenschrift auf den Briefköpfen immer noch das Maß aller Dinge.

Historisch hängt das natürlich einerseits mit den standesrechtlichen Werbebeschränkungen des Anwaltsberufs zusammen. Auf der anderen Seite scheint bei vielen Kanzleien immer noch der Eindruck vorzuherrschen, klassisch trostloses Design vermittle einen seriösen Eindruck.

Bei vielen Kanzleien scheint immer noch der Eindruck vorzuherrschen, klassisch trostloses Design vermittle einen seriösen Eindruck.

Das Gegenteil ist der Fall – und nicht nur seit die strengen Zügel des Marketings gelockert wurden. Die Kanzlei ist ein gewinnorientiertes Unternehmen wie andere auch und muß sich entsprechend vermarkten.

Nach außen hin wird das "Standing" der Kanzlei, also ihre Identität, unter anderem durch ein individuelles Design kommuniziert.

Die Corporate Identity einer Kanzlei manifestiert sich nicht durch ein starres Regelwerk von Designrichtlinien für Logos, Farben, typografisch gestalteten Schriftzügen, Größenverhältnissen oder Slogans.

Das Corporate Design legt lediglich gewisse Grundsteine der Gestaltung fest und formuliert Strategien der visuellen Außenkommunikation. Zwei Aspekte sind hierbei entscheidend: Das Design muß auf Seiten der Kanzlei dem Eindruck entsprechen, die das Unternehmen von sich geben möchte.

 

Die und keine andere

Und auf Seiten der Interessenten sollte es unabhängig vom Medium eindeutig der Kanzlei zugeordnet werden können, d.h. wiedererkennbar und unverwechselbar sein. Gleichzeitig sollten die Entwickler es flexibel genug anlegen, um unterschiedliche Kommunikationsmedien in ihrer gesamten Bandbreite der Möglichkeiten auszuschöpfen.

Eine Kanzlei, die bei der Entwicklung ihrer Website versucht, ihre Kanzleibroschüre eins-zu-eins abzubilden - mit oft holprigen oder gar hochstapelnden Texten und dem Logo-Schriftzug als einzige Grafik - hat die Idee und die prinzipiellen Strategien des Corporate Designs nicht verstanden.

Denn natürlich richtet sich die Gestaltung der Corporate Identity nach dem jeweilige Medium und der Zielgruppe: Die Kanzleibroschüre (Zielgruppe: Mandanten, Medium: schweres vierfarbiges Hochglanzpapier) wird anders aussehen als eine Stellenanzeige (Zielgruppe: Absolventen, Medium: Zeitung) – und beide wieder anders als die Kanzlei-Website (Zielgruppe: divers, Medium: Internet).

Das Regelwerk an Designvorgaben kann lediglich Anhaltspunkte für die Umsetzung liefern, innerhalb derer sich die Gestaltung bewegt.

Das Regelwerk an Designvorgaben kann lediglich den Rahmen beschreiben und Anhaltspunkte für die Umsetzung liefern, innerhalb derer sich die Gestaltung bewegt. Übrigens passen sich sowohl die Corporate Identity einer Firma als auch – viel häufiger – das Corporate Design an Rahmenbedingungen wie Firmengröße, -philosophie und die Stimmungen der Zeit an.

So haben sich z.B. die Erscheinungsbilder von Rechenmaschinenhersteller IBM zum E-Business-Software-Solution-Provider, vom Jugendstil-Persil zum Megaperls-Kraftreiniger, oder vom Schwarzweiß-SPIEGEL zur Polit-Illustrierten im Laufe der Jahrzehnte radikal gewandelt.

 
Von oben nach unten - oder umgekehrt

Für die Entwicklung des Corporate Designs für Kanzlei-Websites haben sich im wesentlichen zwei Strategien gezeigt. Mit der Top-Down-Strategie versucht man, ein für alle von der Kanzlei beanspruchte Medien (Briefpapier, Broschüren, Stellenanzeigen, Website) geltendes "Overall-Design" zu entwickeln, das in Form eines "Styleguide" für alle an die Öffentlichkeit gerichteten Produkte gilt. Die umgekehrte Strategie ist die Bottom-up-Strategie, bei der jeweils nur für ein Medium, z.B. das Briefpapier oder die Website, ein spezielles Design entwickelt wird.

Die Bottom-up-Strategie ist bei deutschen Kanzleien natürlich am häufigsten anzutreffen. Sie ist nicht die schlechteste Verfahrensweise, vor alles deshalb, weil sie – anders als der Top-down-Ansatz – extrem flexibel ist. Meine Website der Sozietät Haarmann Hemmelrath etwa folgt einer solchen Bottom-up-Strategie: Sie greift einzelne Elemente der firmeneigenen Corporate Identity – vor allem den Logo-Schriftzug – auf und setzt sie internetgerecht um. Gleichzeitig entwickelte man ein individuelles auf die Website zugeschnittenes Design mit den Farben gelb, blau und rot und Illustrationen, das in dieser Form nur den Internetbereich abdeckt – die Firmenbroschüren sehen anders aus.

Die Website der Sozietät Haarmann Hemmelrath folgt einer Bottom-up-Strategie, bei der jeweils nur für jeweils ein Medium, z.B. das Briefpapier oder die Website, ein spezielles Design entwickelt wird.

Die Rechnung dieser Strategie geht auf, solange ein eigenes stimmiges Format geschaffen wird: Für einen Wiedererkennungwert auf Seiten der "Welt da draußen" genügt es, einzelne Elemente des Corporate Designs zu integrieren und ansonsten dem "Medium freien Lauf zu lassen". Der Erfolg gibt Haarmann Hemmelrath recht: Die Website gewann 1999 den ersten Anwalts-Marketing-Preis des Dr. Otto Schmidt Verlags.

Ähnlich verfährt die Steuerkanzlei Flick Gocke Schaumburg mit ihrer ebenfalls von mir entwickelten Website. Mit dem Relaunch ihres Web-Auftritts wurde ein auf den Logo-Schriftzug und die CD-Farbe blau abgestimmtes Design entwickelt, das in der Sozietät bisher nicht gekannte Designelemente wie Fotos zur Illustration der einzelnen Rubriken einsetzt. Der Design-Styleguide bezieht sich nur auf die Website; das Briefpapier und die Kanzleibroschüre sehen anders aus.

Die neue Website der Steuerkanzlei Flick Gocke Schaumburg: Der Design-Styleguide bezieht sich nur auf die Website; das Briefpapier und die Kanzleibroschüre sehen anders aus.

 

Vorne bis hinten, unten bis oben

Die Sozietät Menold & Aulinger verfolgt eine umgekehrte Strategie: Sowohl die Kanzleibroschüre als auch die von mir entwickelte Website sollen wie aus einem Guß aussehen. Thomas Hauss, Internet-Projektleiter in Düsseldorf, argumentiert: "Wir wollen, daß man uns auf den ersten Blick wiedererkennt. Beim Corporate Design unserer Kanzlei verfolgen wir deshalb die Strategie ‚Alles aus einer Hand‘." 

Bei Menold & Aulinger sollen sowohl die Kanzleibroschüre als auch die Website wie aus einem Guß aussehen.

Logo und Gesamtdesign der Kanzlei werden daher von ein- und derselben Grafik-Design-Agentur entwickelt. Die technische Umsetzung der Broschüre erfolgt über dieselbe Agentur, die Umsetzung des Designs für die Website und die Strukturierung mit einem Content-Management-System (Redaktionssystem) zur kanzleiinternen Verwaltung der Website wird durch Dritte realisiert. Thomas Hauss: "Damit wird unserer Erfahrung Rechnung getragen, daß unterschiedliche Arbeiten unterschiedliches Know-how erfordern."

Auch Freshfields Bruckhaus Deringer legt Wert auf ein einheitliches Design für alle nach außen gerichteten Produkte. Rahel Skau, Website-Koordinatorin der Sozietät für Deutschland, Österreich und Osteuropa: "Unser Außenauftritt folgt verbindlichen Designrichtlinien. Sowohl unsere Website als auch unsere Printmedien weisen dieselben Designelemente auf wie etwa Logo, Farben und grafische Elemente." 

Dies garantiere eine leichte Identifizierbarkeit und signalisiere die Geschlossenheit der international ausgerichteten Sozietät. "Aufbauend auf der Corporate Identity werden die Inhalte spezifisch für das Online-Medium entwickelt und durch interaktive Elemente ergänzt."

Auch Freshfields Bruckhaus Deringer legt Wert auf ein einheitliches Design für alle nach außen gerichteten Produkte.

Ähnlich geht die Münchner Kanzlei Peters, Schönberger & Partner vor: Sowohl Kanzleibroschüre als auch Website, 3. Anwalts-Marketing-Preis 1999) stammen aus derselben Designfeder; die technische Umsetzung der Website wurde allerdings durch eine dritte Agentur realisiert. Auffällig sind die Schriftenelemente und die Fotos, die das Print- und das Online-Produkt wie aus einem Guß erscheinen lassen.

Christopher Schönberger dazu: "Corporate Design ist für uns mehr als nur die Visitenkarte und ein Briefkopf, es ist Ausdruck eines eigenen Stils, der nach innen und nach außen wirkt." Wert gelegt wird auf Kontinuität und Wiedererkennbarkeit: "Im Mittelpunkt unserer Publikationen stehen unsere Mitarbeiter und unsere Kanzlei. Unsere Mandanten sollen sich dadurch einen möglichst weitgehenden Eindruck der Kanzlei machen können." 

Das Erscheinungsbild wird auf alle Medien übertragen: "Von der Kanzleibroschüre, über die Internetpräsenzen, unser Intranet bis zu unseren Vorträgen und den Hand-outs für Mandanten. Für das Erstellen von Power-Point-Vorträgen haben wir einen eigenen Leitfaden mit zum Teil vorgefertigten Bausteinen entwickelt."

Bei der Kanzlei Peters, Schönberger & Partner stammen sowohl Kanzleibroschüre als auch Website aus derselben Designfeder; die technische Umsetzung der Website wurde allerdings durch eine dritte Agentur realisiert.

 

Website konkret

Die Designleistung bei der Erstellung einer Website ist in vielen Punkten der Designleistung im Printbereich vergleichbar. Die prinzipielle Aufgabe besteht darin, ein umfassendes Design zu entwerfen, das von der ersten bis zur letzten HTML-Seite stringent und einheitlich mit unverwechselbarem Wiedererkennungswert alle Rubriken, Einzelseiten und die Navigation umfaßt.

So wie die Internetdarstellung dem Corporate Design folgen muß, muß umgekehrt auch die Firmenpräsenz im Internet an das neue Medium adaptiert werden. Ganz anders als bei Printmedien unterliegt die Darstellung der Website nämlich vielen Freiheitsgraden wie Rechnerplattform, Browser, Monitor, Internet-Anbindung, Serverrechner u.ä., die mit der individuellen Systemumgebung des Betrachters zum Tragen kommen und das Gesamtangebot in weiten Teilen nutzerabhängig machen.

Anders als bei Printmedien unterliegt die Darstellung der Website vielen Freiheitsgraden, die mit der individuellen Systemumgebung des Betrachters zum Tragen kommen.

So kann beispielsweise die kanzleiintern verwendete Hausschrift, wenn sie nicht gerade den Arial- bzw. Helvetica-, Times- oder Courier-Familien entstammt, von Interessenten, die diese Schrift nicht auf ihrem Rechner installiert haben, für den Fließtext nicht angezeigt werden. Daher ist es sinnvoll, die genannten drei Grundschriftarten von vornherein in die Corporate-Design-Richtlinien zu integrieren.

Dasselbe gilt für die "Cross-platform"-Rechneradaptation: PC, Macintosh und Unix-Systeme stellen Internet-Seiten mehr oder weniger markant unterschiedlich dar. Entsprechend der Andersartigkeit der Systeme, unterscheidet sich auch die Browsersoftware der einzelnen Hersteller untereinander und selbst innerhalb derselben Hersteller mehr oder weniger eklatant. Bei der technischen Realisierung der Website muß besonderes Augenmerk auf die Entwicklung einer weitestgehenden Plattformunabhängigkeit gelegt werden.

 

Wer ist die Schönste im ganzen Land?

Der PC-Monitor auf Seiten des Anwenders spielt hier ebenfalls eine große Rolle. So kann z.B. helle Schrift auf dunklem Grund in der Kanzleibroschüre edel wirken, im Internet hingegen in der leuchtenden Bildschirmdarstellung kaum zu lesen sein. Auch die Größe des Monitors und seine Auflösung, aber auch die eingestellte Helligkeit beeinflussen die Designkonzeption.

Beispielsweise sind Macintosh-Monitore heller als PC-Monitore und arbeiten bei einer Farbdarstellung von 256 Farben mit unterschiedlichen Farbpaletten, von denen nur 216 mit dem PC-Monitor übereinstimmen. Die Bildschirmauflösung definiert sich durch die Anzahl von Pixeln, die ein Monitor darstellen kann. Je größer die Auflösung, desto detaillierter die Anzeige und desto größer der dargestellte Bildausschnitt. Ein moderner 17-Zoll-Monitor beispielsweise kann Auflösungen von 640 x 480 Pixel bis 1280 x 1024 Pixel darstellen. Die weitaus meisten auf ein deutschsprachiges Publikum gerichteten Websites werden heute auf 1024 x 786 Pixel hin konzipiert.

Das Corporate Design für die Kanzlei-Website berücksichtigt all diese Beschränkungen bei der Designkonzeption, indem es die technischen Möglichkeiten und Beschränkungen von vornherein mit in die Planung einbezieht. [2001]

(c) 1989–2010 Oliver Weiss Design Up! 
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